Dieses Thema wird immer wieder umgangen, indem man mit pauschalen Begrifflichkeiten arbeitet. Spätestens seit der Einführung der digitalen Personalabrechnung ist die begriffliche Unterscheidung wichtig, weil damit verbunden auch eine rechtliche Anbindung zu sehen ist. Die Personalabrechnung wird auch gerne als Entgeltabrechnung betrachtet. Gemeint ist eigentlich der Überbegriff für die Dokumentation des Arbeitsentgelts, wobei man im engeren Sinne immer die Lohn und Gehaltsabrechnung meint. Jeder Mitarbeiter bzw. jede Mitarbeiterin eines Betriebes erhält zum Monatsende das vereinbarte Leistungsentgelt auf sein Konto bei einer Bank überwiesen. Das festgelegte Entgelt bestimmt sich nach dem Dienstvertrag, welcher jeder Mitarbeiter bzw. jede Mitarbeiterin vor dem Beginn des Beschäftigungsverhältnisses unterschrieben hat.
Mindestgehalt in Deutschland als Vorgabe des Kollektivvertrags
Es unterliegt der Vereinbarung mit dem Dienstgeber, der jedoch auch an Vorgaben gebunden ist. Zu den wichtigsten Parametern für die Eingliederung der Besoldung der Mitarbeiter dient der Kollektivvertrag. Obwohl die meisten Betriebe mehr als das Mindestentgelt im Kollektivvertrag bezahlen, ist der im Kollektivvertrag genannte Betrag das unterste Limit. Man unterscheidet das Entgelt auch nach den anzurechnenden Dienstjahren im Betrieb, kann aber durchaus auch flexibel agieren. Zum Beispiel rechnen viele Betriebe auch die Anzahl der Jahre in der Selbständigkeit an. Generell zu unterscheiden ist zwischen einer Gehaltsabrechnung und einer Lohnabrechnung. Bei der Gehaltsabrechnung erhält der Dienstnehmer ein fixes Gehalt, welches ihm am Monatsende auf das Bankkonto ausgezahlt wird. Das Gehalt wird unabhängig von den geleisteten Dienststunden ausbezahlt. Die Lohnabrechnung basiert auf keinem fixen Gehalt. Es wird der Lohn aber ebenso am Monatsende bezahlt.
Begriffliche Unterscheidung wichtig
Der Dienstnehmer wird auf Stundenbasis bezahlt. Dafür erhält die Person einen Lohn. Der Lohn schwankt, da er eben von den monatlich geleisteten Stunden abhängig ist. Diese Unterscheidung macht auch sichtbar, welche Auswirkungen die digitale Personalverrechnung im Betrieb hat. Obwohl man im allgemeinen Sprachgebrauch keine begriffliche Unterscheidung trifft, ist sie im Betrieb sinnvoll und wichtig. Je größer ein Betrieb ist, desto schwerwiegender sind diese Auswirkungen. Aus diesem Grund haben große Betriebe auch schon viel früher mit der Umstellung von der Klassischen auf die digitale Personalverrechnung umgeschwenkt. Die Vorteile liegen in der Transparenz und effizienten Verarbeitung der Kosten, die sich bei einer erheblichen Anzahl von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen natürlich auch potenzieren.
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